Kompost - Ein natürlicher Kreislauf
Kompost
Ein natürlicher Kreislauf
In unserer Kompostierung im Bezirk Vöcklabruck verwerten wir Ihren Strauchschnitt, Rasenschnitt, Gartenabfall und vieles mehr.
Das organische Material wird durch Destruenten (Mikroorganismen, Ringelwürmern, Asseln und andere Kleintiere) zersetzt.
Das Endprodukt ist ein hochwertiger und nährreicher Kompost.
Kompost hat einen hohen Gehalt an Nährelementen wie Phosphor, Kalium und Stickstoff. Er besitzt eine hohe Wasserspeicherkapazität, somit können Pflanzen trocken Perioden besser überdauern. Die Nutzung von Kompost dient der Entwicklung eines gesunden Bodenlebens und hat eine hohe Robustheit im Boden zur Folge.
Unsere Leistungen
Was wir
annehmen
- + Strauchschnitt
- + Rasenschnitt
- + Gartenabfälle
- + Laub
- + Gefällte Bäume
- + Baumschnitt
- + Heckenschnitt
- + Fallobst
- + Treben
- + Küchenabfälle
- + Wurzelstöcke
Was wir nicht
annehmen
- + Restmüll
- + Steine
- + Erde
Unsere
Dienstleistungen
- + Lieferung und Abtransport
- + Trocknung aller Güter
- + Schredderarbeiten inkl. Magnetabscheider
Anlieferung
Die Anlieferung ist von Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen für eine reibungslose Anlieferung.
1) Automatische
Schrankenanlage
Fahren Sie bis zum Schranken vor. Der Schranken öffnet selbstständig beim Einfahren.
2) Abladung
Ihr Material können Sie an der gekennteichneten Stelle abladen.
3) Lieferschein
Angelieferte Menge im
Lieferschein eintragen (weiße Tür „Lieferschein“).
4) Schranken öffnen
Schrankenöffner zum Ausfahren betätigen (befindet sich im Raum der Lieferscheine).
5) Ausfahren
Vielen Dank für Ihren Besuch.
Verkauf von Kompost & Pflanzerde
Kompost
Pflanzerde
Verkaufszeiten:
Fr: 13:00 - 17:00 Uhr
Sa: 08:00 - 12:00 Uhr
Termine sind auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich, diese aber bitte nach telefonischer Vereinbarung unter 0664 / 52 64 229.
Zustellung:
Ökologischer Landbau
Landwirtschaft: | |
+ | Zur Bodenverbesserung |
+ | Zur sowie für Landwirtschaftliche Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen |
+ | Ackerbau |
+ | Grünland |
+ | Schipisten |
+ | Feldgemüsebau |
+ | Weinbau |
+ | Hopfenbau |
+ | Christbaumkulturen |
+ | Hobbygartenbau |
Landschaftsbau und Landschaftspflege:
Rekultivierung und Pflegedüngung
Allgemein:
zur Pflegedüngung bei Sportstätten, Freizeitanlagen und Kinderspielplätzen
Rekultivierungsschicht auf Deponien:
Zur Pflege einer Deponie, Rekultivierungsschicht oder
als Herstellung einer Kultivierungsschicht im Zuge einer
Deponieoberflächenabdeckung gemäß Deponieverordung.
Biofilterbau:
Als Biofiltermaterial gemäß ÖNORM S 2020.
Erdenherstellung:
Als Mischkomponente zur Herstellung von Erden für die
Anwendungsbereiche wie z.B.: Haushalt.
Sackware:
Für alle oben angegebenen Anwendungsbereiche
freigegeben.
Hobbygartenbau:
bei regelmäßiger Anwendung nicht mehr als
10 l/m² und Jahr
Pflanzungen:
zur Befüllung von Pflanzenlöchern maximal 40 volums-%
im Gemisch der Pflanzenerde
Landwirtschaft:
keine besonderen Anforderungen
Hinweis: | |
+ | Mögliche Bewilligungspflicht nach dem Wasserrechtsgesetz beachten |
+ | 10t FM Kompost enthalten 72kg N |
+ | für landwirtschaftliche Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen mit wasserrechtlichen Bewilligungen sind einmalig 160TM pro ha zulässig |
+ | für Düngungsmaßnahmen maximal 8 TM pro ha und Jahr im fünfjährigen Durchschnitt. |
+ | Bei Teilnahme an Förderungsprogrammen sind die Anwendungsbeschränkungen dieser Förderungsprogramme zu beachten. |
Landschaftsbau und Landschaftspflege:
bei Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen sind keine besonderen Anforderungen
Rekultivierungsschicht auf Deponien:
keine besonderen Anforderungen
Geeignete
Anwendungsbereiche
Landwirtschaft: | |
+ | Zur Bodenverbesserung |
+ | Zur sowie für Landwirtschaftliche Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen |
+ | Ackerbau |
+ | Grünland |
+ | Schipisten |
+ | Feldgemüsebau |
+ | Weinbau |
+ | Hopfenbau |
+ | Christbaumkulturen |
+ | Hobbygartenbau |
Landschaftsbau und Landschaftspflege:
Rekultivierung und Pflegedüngung
Allgemein:
zur Pflegedüngung bei Sportstätten, Freizeitanlagen und Kinderspielplätzen
Rekultivierungsschicht auf Deponien:
Zur Pflege einer Deponie, Rekultivierungsschicht oder
als Herstellung einer Kultivierungsschicht im Zuge einer
Deponieoberflächenabdeckung gemäß Deponieverordung.
Biofilterbau:
Als Biofiltermaterial gemäß ÖNORM S 2020.
Erdenherstellung:
Als Mischkomponente zur Herstellung von Erden für die
Anwendungsbereiche wie z.B.: Haushalt.
Sackware:
Für alle oben angegebenen Anwendungsbereiche
freigegeben.
Empfohlene
Aufbringungsmengen
Hobbygartenbau:
bei regelmäßiger Anwendung nicht mehr als
10 l/m² und Jahr
Pflanzungen:
zur Befüllung von Pflanzenlöchern maximal 40 volums-%
im Gemisch der Pflanzenerde
Landwirtschaft:
keine besonderen Anforderungen
Hinweis: | |
+ | Mögliche Bewilligungspflicht nach dem Wasserrechtsgesetz beachten |
+ | 10t FM Kompost enthalten 72kg N |
+ | für landwirtschaftliche Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen mit wasserrechtlichen Bewilligungen sind einmalig 160TM pro ha zulässig |
+ | für Düngungsmaßnahmen maximal 8 TM pro ha und Jahr im fünfjährigen Durchschnitt. |
+ | Bei Teilnahme an Förderungsprogrammen sind die Anwendungsbeschränkungen dieser Förderungsprogramme zu beachten. |
Landschaftsbau und Landschaftspflege:
bei Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen sind keine besonderen Anforderungen
Rekultivierungsschicht auf Deponien:
keine besonderen Anforderungen
Allgemeine Infos
Anwendungsbeschränkungen
+ | Organische Substanz: 35 – 52,5% i.d. TM |
+ | pH – Wert: 7 – 8,5 |
+ | Salzgehalt: 1,0 – 1,5mS/cm |
+ | Trockenmassegehalt: 45 – 70% i.d. FM |
+ | Größtkorn: 20mm |
+ | Feuchtdichte: 0,65 – 0,98 kg/l |
+ | C/N – Verhältins: 11 – 16,5/ l |
+ | N – gesamt: 1,5 – 2,25% i.d. TM |
+ | P – gesamt: 0,25 – 0,43% i.d. TM |
+ | K – gesmat: 0,8 – 1,36 % i.d. TM |
+ | Carbonat: 2,5 – 6 % i.d. TM |
Qualitätskompost
Gemäß Kompostverordnung
+ | Typisiert nah dem Abfallwirtschaftsgesetz |
+ | kein Düngemittel (Düngemittelgesetz 1994 BGBL. NR.513/1994) |
+ | hergestellt unter Verwendung von Erde |
+ | geeignet für eine Anwendung gemäß der Verordung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel |
Öffnungszeiten
Verkauf
Mi: 13:00 – 17:00 Uhr
Fr: 13:00 – 17:00 Uhr
Sa: 08:00 – 12:00 Uhr
Anlieferung
Mo: 07:00 – 20:00 Uhr
Di: 07:00 – 20:00 Uhr
Mi: 07:00 – 20:00 Uhr
Do: 07:00 – 20:00 Uhr
Fr: 07:00 – 20:00 Uhr
Sa: 07:00 – 20:00 Uhr