Kompetenz

Komplex

Kompakt

Komplett

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Kompost

Übleis Kompostierung im Bezirk Vöcklabruck

Kompost - Ein natürlicher Kreislauf

Kompost

Ein natürlicher Kreislauf

In unserer Kompostierung im Bezirk Vöcklabruck verwerten wir Ihren Strauchschnitt, Rasenschnitt, Gartenabfall und vieles mehr.
Das organische Material wird durch Destruenten (Mikroorganismen, Ringelwürmern, Asseln und andere Kleintiere) zersetzt.
Das Endprodukt ist ein hochwertiger und nährreicher Kompost.

Kompost hat einen hohen Gehalt an Nährelementen wie Phosphor, Kalium und Stickstoff. Er besitzt eine hohe Wasserspeicherkapazität, somit können Pflanzen trocken Perioden besser überdauern. Die Nutzung von Kompost dient der Entwicklung eines gesunden Bodenlebens und hat eine hohe Robustheit im Boden zur Folge.

Unsere Leistungen

Was wir
annehmen

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Was wir nicht
annehmen

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Unsere
Dienstleistungen

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übleis-kompostierung-anlage

Anlieferung

Die Anlieferung ist von Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen für eine reibungslose Anlieferung.

übleis-kompostierung-schrankenanlage
1) Automatische
Schrankenanlage

Fahren Sie bis zum Schranken vor. Der Schranken öffnet selbstständig beim Einfahren.

übleis-kompostierung-abladung
2) Abladung

Ihr Material können Sie an der gekennteichneten Stelle abladen.

übleis-kompostierung-lieferschein
3) Lieferschein

Angelieferte Menge im
Lieferschein eintragen (weiße Tür „Lieferschein“).

übleis-kompostierung-schranken
4) Schranken öffnen

Schrankenöffner zum Ausfahren betätigen (befindet sich im Raum der Lieferscheine).

übleis-kompostierung-logo-belichtet
5) Ausfahren

Vielen Dank für Ihren Besuch.

Verkauf von Kompost & Pflanzerde

übleis-kompostierung-kompost

Kompost

€28,- + MwSt. pro m³ lose

Pflanzerde

€38,- + MwSt. pro m³ lose

Verkaufszeiten:

Mi: 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 13:00 - 17:00 Uhr
Sa: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine sind auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich, diese aber bitte nach telefonischer Vereinbarung unter 0664 / 52 64 229.

Zustellung:

Ab 5m³ haben Sie die Möglichkeit einer Lieferung.

Ökologischer Landbau

Landwirtschaft:
+Zur Bodenverbesserung
+Zur sowie für Landwirtschaftliche
Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen
+Ackerbau
+Grünland
+Schipisten
+Feldgemüsebau
+Weinbau
+Hopfenbau
+Christbaumkulturen
+Hobbygartenbau


Landschaftsbau und Landschaftspflege:
Rekultivierung und Pflegedüngung

Allgemein:
zur Pflegedüngung bei Sportstätten, Freizeitanlagen und Kinderspielplätzen

Rekultivierungsschicht auf Deponien:
Zur Pflege einer Deponie, Rekultivierungsschicht oder
als Herstellung einer Kultivierungsschicht im Zuge einer
Deponieoberflächenabdeckung gemäß Deponieverordung.

Biofilterbau:
Als Biofiltermaterial gemäß ÖNORM S 2020.

Erdenherstellung:
Als Mischkomponente zur Herstellung von Erden für die
Anwendungsbereiche wie z.B.: Haushalt.

Sackware:
Für alle oben angegebenen Anwendungsbereiche
freigegeben.

Hobbygartenbau:
bei regelmäßiger Anwendung nicht mehr als
10 l/m² und Jahr

Pflanzungen:
zur Befüllung von Pflanzenlöchern maximal 40 volums-%
im Gemisch der Pflanzenerde

Landwirtschaft:
keine besonderen Anforderungen

Hinweis:
+Mögliche Bewilligungspflicht nach dem
Wasserrechtsgesetz beachten
+10t FM Kompost enthalten 72kg N
+für landwirtschaftliche Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen mit wasserrechtlichen Bewilligungen sind einmalig 160TM pro ha zulässig
+für Düngungsmaßnahmen maximal 8 TM pro ha und Jahr im fünfjährigen Durchschnitt.
+Bei Teilnahme an Förderungsprogrammen sind die Anwendungsbeschränkungen dieser Förderungsprogramme zu beachten.

Landschaftsbau und Landschaftspflege:
bei Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen sind keine besonderen Anforderungen

Rekultivierungsschicht auf Deponien:
keine besonderen Anforderungen

Geeignete
Anwendungsbereiche

Landwirtschaft:
+Zur Bodenverbesserung
+Zur sowie für Landwirtschaftliche
Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen
+Ackerbau
+Grünland
+Schipisten
+Feldgemüsebau
+Weinbau
+Hopfenbau
+Christbaumkulturen
+Hobbygartenbau


Landschaftsbau und Landschaftspflege:
Rekultivierung und Pflegedüngung

Allgemein:
zur Pflegedüngung bei Sportstätten, Freizeitanlagen und Kinderspielplätzen

Rekultivierungsschicht auf Deponien:
Zur Pflege einer Deponie, Rekultivierungsschicht oder
als Herstellung einer Kultivierungsschicht im Zuge einer
Deponieoberflächenabdeckung gemäß Deponieverordung.

Biofilterbau:
Als Biofiltermaterial gemäß ÖNORM S 2020.

Erdenherstellung:
Als Mischkomponente zur Herstellung von Erden für die
Anwendungsbereiche wie z.B.: Haushalt.

Sackware:
Für alle oben angegebenen Anwendungsbereiche
freigegeben.

Empfohlene
Aufbringungsmengen

Hobbygartenbau:
bei regelmäßiger Anwendung nicht mehr als
10 l/m² und Jahr

Pflanzungen:
zur Befüllung von Pflanzenlöchern maximal 40 volums-%
im Gemisch der Pflanzenerde

Landwirtschaft:
keine besonderen Anforderungen

Hinweis:
+Mögliche Bewilligungspflicht nach dem
Wasserrechtsgesetz beachten
+10t FM Kompost enthalten 72kg N
+für landwirtschaftliche Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen mit wasserrechtlichen Bewilligungen sind einmalig 160TM pro ha zulässig
+für Düngungsmaßnahmen maximal 8 TM pro ha und Jahr im fünfjährigen Durchschnitt.
+Bei Teilnahme an Förderungsprogrammen sind die Anwendungsbeschränkungen dieser Förderungsprogramme zu beachten.


Landschaftsbau und Landschaftspflege:

bei Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen sind keine besonderen Anforderungen

Rekultivierungsschicht auf Deponien:
keine besonderen Anforderungen

Allgemeine Infos

Anwendungsbeschränkungen

+ Organische Substanz: 35 – 52,5% i.d. TM
+ pH – Wert: 7 – 8,5
+ Salzgehalt: 1,0 – 1,5mS/cm
+ Trockenmassegehalt: 45 – 70% i.d. FM
+ Größtkorn: 20mm
+ Feuchtdichte: 0,65 – 0,98 kg/l
+ C/N – Verhältins: 11 – 16,5/ l
+ N – gesamt: 1,5 – 2,25% i.d. TM
+ P – gesamt: 0,25 – 0,43% i.d. TM
+ K – gesmat: 0,8 – 1,36 % i.d. TM
+ Carbonat: 2,5 – 6 % i.d. TM

Qualitätskompost

Gemäß Kompostverordnung

+Typisiert nah dem Abfallwirtschaftsgesetz
+kein Düngemittel (Düngemittelgesetz 1994 BGBL. NR.513/1994)
+hergestellt unter Verwendung von Erde
+geeignet für eine Anwendung gemäß der Verordung
(EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über
den ökologischen Landbau und die entsprechende
Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
und Lebensmittel

Öffnungszeiten

Verkauf

Mi: 13:00 – 17:00 Uhr
Fr: 13:00 – 17:00 Uhr
Sa: 08:00 – 12:00 Uhr

Anlieferung

Mo: 07:00 – 20:00 Uhr
Di: 07:00 – 20:00 Uhr
Mi: 07:00 – 20:00 Uhr
Do: 07:00 – 20:00 Uhr
Fr: 07:00 – 20:00 Uhr
Sa: 07:00 – 20:00 Uhr

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